Kritische Infrastruktur

Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen

Wir können bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützen und z. B. Risikobewertungen, Planung der Reaktion auf Vorfälle, laufende Überwachungen, Erkennung von Eindringlingen und Verschlüsselungen sowie die Verwaltung der IT-Sicherheit durchführen.

EDR/NDR AS A SERVICE

Mit EDR und NDR bieten wir Ihnen umfangreichen Schutz für ihre Endgeräte und ihr Netzwerk. Dafür verwenden wir modernste Lösungen der führenden IT-Sicherheits-Hersteller.

SIEM AS A SERVICE

Nutzen Sie Informationsquellen, um Angriffe, außergewöhnliche Muster oder gefährliche Trends sofort zu erkennen und zielgerichtet zu reagieren. Im Cyber Defense Center, in Zusammenarbeit mit der Bechtle-Gruppe, überwachen wir Ihre Systeme und werten die Risiken für Sie aus.

Durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft getreten.

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 stärkt das BSI in den folgenden Punkten:

SIND SIE BETREIBER EINER KRITISCHEN INFRASTRUKTUR LAUT IT-SICHERHEITSGESETZ?

Infrastruktur ist die Grundausstattung einer Volkswirtschaft mit Einrichtungen, die für die private Wirtschaftstätigkeit den Charakter von Vorleistungen haben. 

Alle Organisationen aus diesem Sektoren zählen unabhängig von ihrer Größe zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verpflichtet alle KRITIS-Betreiber, spätestens bis zum 01.05.2023, erweiterte Sicherheitsmaßnahmen für ihre IT umzusetzen. Die Maßnahmen für kritische Infrastrukturen lauten gemäß dem BSI-Gesetz (BSIG) und der BSI-Kritisverordnung wie folgt:

Martin-Begemann

Martin Begemann
Leitung Consulting/Support

05703-930-0

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